NUTZUNGSBEDINGUNGEN
ALLGEMEIN
1.1 Indem Sie unsere Website nutzen und Ihre Bestellung aufgeben, erklären Sie sich mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen von A-team Automotive einverstanden. Folglich gelten die folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen und alle anderen Rechte und / oder Pflichten, wie sie auf der Website angegeben sind, treten in Kraft. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Anfrage auch erhältlich unter:
Ein Team Automotive
Volkelstraat 13
3045 PX Rotterdam
Tel: 010 – 46 11 422
Fax: 010 – 41 83 465
Handy: 06 – 410 656 74
E-Mail: verkoop@ateamautomotive.nl
Nummer der Handelskammer: 63082829
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL855084339B01
ANWENDBARKEIT
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und alle mit A-team Automotive abgeschlossenen Verträge. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von A-team Automotive nach Bedarf geändert oder ergänzt werden. Für bestimmte Angebote, Produkte oder Dienstleistungen können zusätzliche Bedingungen gelten.
2.2 Verweise des Käufers auf seine Geschäftsbedingungen gelten nicht, es sei denn, es wird ausdrücklich von
darauf hingewiesen
A-Team Automotive hat zugestimmt.
2.3 Käufer ist jeder Besucher der Internetseite sowie jede juristische oder natürliche Person, die mit A-team Automotive in ein Vertragsverhältnis gleich welcher Art eintritt. Unter „Käufer“ wird insbesondere auch die Person verstanden, deren Bestellung und für deren Rechnung Waren geliefert werden.
2.4 Abweichungen von diesen AGB müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Vereinbarte Abweichungen berühren nicht die Gültigkeit der anderen Bedingungen und gelten nie für mehr als ein Geschäft.
2.5 A-team Automotive hat das Recht, diese Bedingungen jederzeit zu ändern.
Zitate
2.6 Alle unsere Angebote sind als Aufforderung an den potenziellen Käufer zu verstehen, ein Angebot abzugeben. Sie binden uns daher in keiner Weise, es sei denn, im Angebot selbst wird ausdrücklich und eindeutig (schriftlich) das Gegenteil angegeben. Die uns erteilte Bestellung gilt als Angebot, das erst nach schriftlicher Bestätigung unsererseits (sog. Auftragsbestätigung) als von uns angenommen gilt.
2.7 Die von uns abgegebenen Angebote umfassen - insbesondere auch im Hinblick auf die Regelungen des vorstehenden Absatzes -: Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Muster, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen, sowie etwaige beigefügte Anlagen und Unterlagen auf beziehen sich auf unsere Angebote. All dies sowie in diesem Zusammenhang von uns angefertigte Werkzeuge bleiben unser Eigentum, sind auf unser Verlangen an uns zurückzugeben und dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Wir behalten uns auch alle Rechte vor, die möglicherweise aus geistigem und gewerblichem Eigentum bestehen. Wenn die Bestellung zu unserem Angebot
nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag, an dem wir unser Angebot abgegeben haben, bei uns platziert wurde, können wir die mit der Abgabe unseres Angebots verbundenen Kosten, einschließlich der Kosten für die Herstellung der im vorstehenden Absatz genannten Werkzeuge, in Rechnung stellen zu Lasten des Käufers.
ERSTELLUNG EINER VEREINBARUNG
3.1 Die Preisangabe und die Abgabe eines Angebots sind als Einladung zur
zu verstehen
Potenzieller Käufer, um eine Bestellung aufzugeben. A-team Automotive ist an diesen Auftrag in keiner Weise gebunden und kann daher zu keinerlei Haftungsansprüchen des Käufers führen.
3.2 Der Vertragsschluss wird nur angenommen: - wenn der Artikel vorrätig ist. - genau der Käufer
hat angegeben, welches Produkt er/sie erhalten möchte. – _(wenn es sich um einen Online-Kauf handelt) der Käufer die
Daten auf der Website eingegeben und das entsprechende Bestellformular elektronisch übermittelt hat
A-team Automotive hat bzw. hat der Käufer das Bestellformular mit allen relevanten Daten per Fax zugesendet. - der Käufer die Bestellung auf die von A-team Automotive angegebene Weise bezahlt hat.
3.3 Käufer und A-Team Automotive stimmen ausdrücklich zu, dass durch die Verwendung elektronischer
Kommunikationsformen kommt eine gültige Vereinbarung zustande, sobald die Bedingungen in Artikel 3.1 und 3.2 erfüllt sind.
3.4 Aufgrund elektronischer Kommunikation fehlt eine Unterschrift. Der Käufer und A-Team Automotive sind sich einig, dass das Fehlen einer ordentlichen Unterschrift die ve nicht beeinträchtigtVerbindlichkeit des Vertragsschlusses.
3.5 Alle Fotos, Zeichnungen und Bilder werden so genau wie möglich wiedergegeben, ebenso alle Informationen
Mündliche und schriftliche Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. A-team Automotive garantiert jedoch nicht, dass alle Angebote und Produkte vollständig mit den bereitgestellten Informationen oder Abbildungen übereinstimmen. Grundsätzlich
abweichende Abweichungen führen nicht zu Schadensersatz und/oder Vertragsauflösung.
PREISE
4.1 Alle Preise auf der Website sind in Euro und es gilt die Differenzbesteuerung.
4.2 Die Gültigkeitsdauer von Angeboten ist wie auf der Website angegeben und/oder solange der Vorrat reicht.
4.3 Die Versandkosten sind nicht im Preis inbegriffen. Für Vorbereitung, Prüfung, Transport und Auslieferung der Bestellung wird ein Kostenanteil zum Preis der Bestellung hinzugerechnet. Dieser Versandkostenanteil ist abhängig vom Lieferland und wird im Bestellprozess angegeben.
ZAHLUNG
5.1 ->Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, Zahlung des Gesamtbetrags
vereinbarter Preis ohne Aufrechnung, Abzug oder Aussetzung durch die Gegenpartei für die Lieferung
stattfinden, oder per Nachnahme. Zur Lieferung gehört auch die Werkleistung.
->Anzahlung ist Bestandteil der Rechnung und muss daher jederzeit bezahlt werden.
5.2 Zahlung auf Rechnung ist nur möglich, wenn der Kunde von unserem Kreditversicherer akzeptiert wird. Der ausstehende Betrag darf niemals den von unserem Kreditversicherer für den jeweiligen Kunden akzeptierten Betrag überschreiten.
5.3 Zieht das Kreditunternehmen den eingestellten Kredit für den betreffenden Kunden zurück, erlöschen alle zuvor getroffenen Vereinbarungen und der ausstehende Betrag ist sofort zu zahlen. Nachbestellungen werden nur gegen Vorkasse versendet.
5.4 Die Standardzahlungsfrist beträgt 14 Tage, wenn Artikel 5.1 erfüllt ist. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels erfolgt ein Lieferstopp bis die Rechnungen mit überschrittenem Zahlungsziel beglichen sind.
Bei Kauf oder Bestellung auf Rechnung muss die Zahlung spätestens vierzehn Tage nach Rechnungsdatum auf ein von A-team Automotive zu bestimmendes Bankkonto eingegangen sein, ohne jeden Abzug oder Einspruch auf Verrechnung oder Aussetzung.
5.5 Auf erstes Anfordern, zu dem A-team Automotive jederzeit berechtigt ist, hat der Käufer/Auftraggeber eine
eine Anzahlung oder Anzahlung zu leisten oder eine vom Verkäufer/Mechaniker geforderte Sicherheit zu leisten
um die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen in einer von A-Team Automotive zu bestimmenden Weise sicherzustellen.
5.6 Wenn der Käufer/Auftraggeber den gesamten vereinbarten Preis nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt hat, ist er ohne
Standardbenachrichtigung. Unbeschadet weitergehender Rechte von A-team Automotive ist A-team Automotive in einem solchen Fall berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen für Handelsgeschäfte zuzüglich jährlich 2 % pro Tag ab dem jeweiligen Fälligkeitstag zu berechnen. Diese Erhöhung der
Der fällige Betrag gilt als Bedingung, unter der wir einen Zahlungsaufschub gewährt haben,
ohne Zahlungsverpflichtung für die vereinbarten Fristen.
5.7 Wenn A-Team Automotive gezwungen ist, eine Forderung zum Inkasso abzugeben, abgesehen von ihm
Weitere Schadensersatzansprüche, alle darin enthaltenen Kosten, sowohl die gerichtlichen
wenn die außergerichtliche, letztere mindestens 15 % des überfälligen Betrags mit einem Minimum von
€ 114,- berechnet werden, zu Lasten der Gegenpartei.
5.8 Als Lieferschulden gelten die Verbindlichkeiten der Auftraggeber bzw. Käufer gegenüber A-team Automotive.
5.9 Die Zahlung durch den Kunden oder Käufer muss in „Euro“ erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben
stimmte zu. Sie müssen den Betrag sofort nach Erhalt der Ware mit DHL begleichen.
5.2 Bei Nichtzahlung der Bestellung durch den Käufer innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung
A-team Automotive ist berechtigt, den noch abzuschließenden Vertrag als unverbindlich anzusehen und gegebenenfalls mit sofortiger Wirkung für aufgelöst zu erklären.
LIEFERUNG
6.1. Die Lieferung der Ware erfolgt am Geschäftssitz von AG, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies ausdrücklichschriftlich an einem anderen Ort von
Lieferung vereinbart. Bei vereinbarter Warenbeförderung die Transportart
bestimmt durch A-Team Automotive. Die Ware reist immer auf Gefahr des Käufers/Auftraggebers, unabhängig davon, ob der Transport unfrei erfolgt oder nicht und unabhängig davon, ob dieser von oder zu A-team Automotive erfolgt.
Versicherung erfolgt auf Wunsch und Kosten des Käufers/Auftraggebers.
Bestimmungen, die in den Bedingungen von Transportunternehmen von Produkten enthalten sind, können nicht von den Bestimmungen dieses Absatzes abweichen.
6.2. Verweigert der Käufer/Auftraggeber die Annahme der ihm von A-team Automotive angebotenen Ware innerhalb von drei Tagen nach Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer/Auftraggeber, werden alle daraus entstehenden Kosten (einschließlich Fracht- und Lagerkosten gemäß A-Team Automotive oder örtlich geltendem Tarif) für Rechnung des Käufers/Auftraggebers. Ab diesem Zeitpunkt geht die Ware ebenfalls auf Rechnung und Gefahr des Käufers/Auftraggebers.
6.3. Das Risiko von Waren, die von A-team Automotive zur Ausführung von Arbeiten oder anderweitig unter seiner Verwaltung übernommen werden, bleibt beim Käufer/Auftraggeber, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens AG.
6.4. Lieferung von Tauschgeschäften
a. Die von A-team Automotive an den Käufer/Auftraggeber verkauften Austauschartikel sind standardisiert verpackt. Die Verpackung wird dem Käufer/Auftraggeber leihweise überlassen. Die Verpackung bleibt Eigentum des AG.
Käufer/Auftraggeber muss die Verpackung unbeschädigt an A-Team Automotive zurücksenden. Auf Verpackungsmaterial wird ein Pfand erhoben, sofern nicht anders vereinbart. Hat der Käufer das Verpackungsmaterial nicht innerhalb von 3 Monaten nach Kauf des Umtauschartikels zurückgegeben, ist A-team Automotive nicht mehr zur Rückgabe der Verpackung/Pfandgeld verpflichtet. Dies belässt die Verpflichtung des Käufers/Auftraggebers, die Verpackung zu überprüfen
unbeeinflusst zurücksenden.
b. Beim Kauf eines Tauschartikels wird dem Käufer/Auftraggeber eine Anzahlung in Rechnung gestellt, sofern nicht anders
stimmte zu. Wenn der Käufer/Auftraggeber den alten Umtauschartikel nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf zurücksendet
die Austauschware an A-team Automotive zurückgesendet hat und/oder nicht montiert und/oder das Kühlmittel oder die ölfreie Verpackung nicht sicher/sicher zurückgegeben hat, ist nicht mehr verpflichtet, das erhobene Pfand an zurückzuerstatten der Käufer/Auftraggeber. Die Verpflichtung des Käufers/Auftraggebers zur Rückgabe der Altsache bleibt hiervon unberührt.
c. Die erhobene Kaution ist nur ein symbolischer Betrag. In den Fällen, in denen die tatsächliche
Der Wert des alten Falls ist höher, wenn die Anzahlung neu berechnet werden kann.
d. Austauschkoffer werden nur gegen Herausgabe des Altkoffers verkauft. Der alte Fall dient dem gleichen
Marke, Konstruktionstyp und Zusammensetzung sein und dürfen nicht gebrochen, gerissen, geschweißt oder anderweitig sein
beschädigt oder unvollständig sind. Die lebenswichtigen Teile (in einem Motor sind Block, Kopf, Kurbelwelle und Nockenwelle) dienen
normaler Überarbeitung unterliegen. Entspricht der retournierte Artikel nicht den Anforderungen, werden die höheren Kosten in Rechnung gestellt
vom Käufer/Auftraggeber und einer Nachberechnung erfolgt.
e. Austauschgehäuse können mit einer anderen Ölwanne und/oder einem anderen Ventildeckel geliefert werden. In diesen Fällen wird die
Käufer/Auftraggeber auf eigene Kosten relevante Teile aus dem alten Gehäuse nach gründlicher Prüfung übernehmen
Inspektion und Reinigung.
f. Ein Team Automotive. behält sich das Recht vor, Austauschartikel an eigene Spezifikationen anzupassen, wenn dies einen positiven Einfluss auf die Qualität des Austauschartikels hat. Ein Beispiel dafür könnte sein, dass in einer Reihe von Fällen
Motoren nicht mit Ausgleichswellen ausstatten.
g. Aus Umwelt- und Sicherheitsgründen muss der Käufer/Auftraggeber die alten auf eigene Kosten zurücksenden
Verpacken Sie Artikel sicher und völlig frei von Kühlmittel und Öl. Käufer/Auftraggeber haftet für alle
Schäden, die A-team Automotive und/oder Dritten durch die falsche Lieferung der zurückzusendenden Altware entstehen. Der Käufer/Auftraggeber stellt A-team Automotive diesbezüglich frei.
Std. Verkaufen mit Kauf. Wenn der Käufer
verwendet weiterhin die alte Hülle bis zur Lieferung der neuen Hülle, letztere Hülle wird zuerst verwendet
im Besitz von A-team Automotive, nachdem die tatsächliche Lieferung an A-team Automotive stattgefunden hat. Solange der Käufer den Artikel weiter verwendet, erfolgt dies vollständig auf seine Kosten und sein Risiko.
6.5. Die Lieferung durch uns erfolgt immer „ab Werkstatt AG“ (Rotterdam, Niederlande) (EXW) und nach dem neuesten StandVersion der ICC Incoterms
6.6 Die Lieferzeit ist das Datum der Lieferung der Ware oder der ausgeführten Arbeiten wie
in der von den Parteien geschlossenen Vereinbarung angegeben oder früher oder später, wie die Parteien vereinbaren
stimmte zu. Eine vorzeitige Lieferung ist jederzeit möglich.
6.7 Ist kein Liefertermin vereinbart, wird A-team Automotive dem Käufer/Auftraggeber rechtzeitig vorab schriftlich mitteilen, wann die Ware am Standort von A-team Automotive für den Käufer/Auftraggeber bereit sein wird, oder wenn sie zur Lieferung bereit sind. Der vereinbarte Ort wird geliefert.
6.8 Lieferzeiten, ob ausdrücklich angegeben oder nicht, sind nur annähernd und niemals fatal
Bewerbungsfrist. Eine nicht rechtzeitige Lieferung durch A-Team Automotive kann daher niemals ein triftiger Grund für die
sein
Käufer/Auftraggeber, den Vertrag mit A-Team Automotive aufzulösen, es sei denn, es gibt eine
ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist und diese Frist wurde um mehr als 60 % überschritten. Auch nach
nach Ablauf dieser verlängerten Frist muss A-team Automotive zunächst vom Käufer/Auftraggeber schriftlich in Verzug gesetzt werden, wobei A-team Automotive vor A-team eine Frist von mindestens einem Monat zur Erfüllung eingeräumt wird Automotive ist möglicherweise in Verzug.
AUFLÖSUNG
7.1 Wenn der Käufer/Auftraggeber nach schriftlicher Inverzugsetzung weiterhin fahrlässig handelt
die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber AG, wird der Vertrag von Rechts wegen ohne Gerichtsverfahren gekündigt
Die Intervention wird aufgelöst, es sei denn, A-Team Automotive verlangt die Erfüllung der Vereinbarung. Das Vorstehende gilt unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 8 Absatz 4 dieser Bedingungen.
7.2 Wenn der Käufer/Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen schuldhaft versagt hat
gegen A-team Automotive und der Vertrag aus diesem Grund aufgelöst wurde, verwirkt der Käufer/Auftraggeber eine sofort fällige und zahlbare Vertragsstrafe in Höhe von 15 % der vereinbarten Summe ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention. A-team Automotive Hiervon unberührt bleibt das Recht von A-team Automotive, stattdessen vollen Schadensersatz und Erstattung der Kosten der Beitreibung (einschließlich der in Artikel 8 Absatz 4 genannten Kosten) zu verlangen.
7.3 Wenn A-team Automotive die Erfüllung des Vertrages auf der Grundlage von Absatz 1 verlangt, wird der Käufer/Auftraggeber nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist von 14 Tagen für jeden seitdem verstrichenen Tag leisten , im Namen von A-Team Automotive, eine sofort fällige und zahlbare Vertragsstrafe in Höhe von 3‰ der
vereinbarter Kaufpreis. Dies gilt unbeschadet des Rechts von A-team Automotive, stattdessen vollen Schadensersatz und Erstattung der Beitreibungskosten (einschließlich der in Artikel 8 Absatz 4 genannten Kosten) zu verlangen.
7.4 Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels ist A-Team Automotive ohne Inverzugsetzung oder Gerichtsverfahren berechtigt
Intervention und unbeschadet weitergehender Rechte, die ihm zustehen, die Vereinbarung ganz oder teilweise mit
mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder auszusetzen, bei Tod des Käufers/Auftraggebers Aussetzung
Zahlung beantragt oder Konkurs anmeldet oder wenn sein Konkurs beantragt wird oder wurde, oder
wurde gesprochen. In diesen Fällen ist jeder Anspruch von A-team Automotive gegen den Käufer/Auftraggeber direkt und vollständig
fällig und zahlbar, ohne dass A-team Automotive zu Schadensersatz und/oder Gewährleistung verpflichtet ist.
In allen Fällen, in denen dem Käufer/Auftraggeber Tatsachen und/oder Umstände bekannt werden, die ihm Anlass zu der Befürchtung geben, dass er seinen Verpflichtungen gegenüber A-team Automotive nicht nachkommen (können) wird, ist er verpflichtet</ p>
A-Team Automotive unverzüglich darüber zu informieren.
HAFTUNG
8.1 A-team Automotive haftet gegenüber dem Käufer/Auftraggeber nur für vorhersehbare Schäden und
ist eine direkte Folge eines zurechenbaren Mangels seitens A-team Automotive bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung zwischen ihm und dem Käufer/Auftraggeber. Jede Form von Folgeschäden oder
Indirekte Schäden sind von der Entschädigung ausgeschlossen. Dazu gehören: Betriebsunterbrechung,
Verzugsschaden (außer gesetzliche Zinsen), Schaden durch Wertminderung, entgangene Freude, Verlust
Gewinn, Verlust oder Schaden, der im Zusammenhang mit Abschleppen oder Ersatztransport oder Miet- und Mietkosten entsteht
Leasingkosten, Schäden durch zusätzliche Transportkosten, Schäden an (Waren von) Dritten, Ladungsschäden, Schäden
für die Verletzung von Patenten, Lizenzen oder anderen Rechten Dritter als FolgeVerwendung von durch oder
vom Käufer/Auftraggeber bereitgestellte Daten oder Beschädigung oder Verlust, gleich aus welchem Grund, von
Rohstoffe, Halbzeuge, Modelle, Werkzeuge und
vom Käufer/Auftraggeber zur Verfügung gestellt
andere Angelegenheiten, sowie Personen- oder immaterielle Schäden.
8.2 Soweit A-team Automotive verpflichtet ist, Schäden gemäß den Bestimmungen des Absatzes 1 zu ersetzen, betrifft dies nur Schäden, gegen die es versichert ist oder zumindest vernünftigerweise hätte versichert werden müssen, mit der Maßgabe, dass niemals ein höherer als erstattungsfähig ist die maximal versicherte oder vernünftigerweise zu versichernde Summe. Zweck der hier getroffenen Regelungen ist die Festlegung einer Schadensobergrenze.
8.3 In Bezug auf den Stand der von A-team Automotive gelieferten Arbeiten und/oder gelieferten Waren
Die Haftung gegenüber dem Käufer/Auftraggeber geht nicht über das hinaus, was in den Garantiebedingungen beschrieben ist,
wie in Artikel 14 festgelegt. Der Käufer/Auftraggeber hat keine Rechte, die das Gesetz dem Käufer/Auftraggeber nicht einräumt
in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts in diesem Sinne zu handeln, wie es das Gesetz in Buch 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs vorsieht
Der Artikel entspricht bei Lieferung der Vereinbarung.
8.4 Weitergehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.
8.5 Der Käufer/Auftraggeber stellt A-team Automotive von allen Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, A-team Automotive haftet gemäß diesem Artikel.
8.6 Unsere Haftung beschränkt sich auf Warenlieferungen innerhalb des europäischen Festlandes. Alle
Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit einer (Weiter-)Lieferung in ein außereuropäisches Land oder nach Übersee
Gebiet eines europäischen Landes ist ausgeschlossen
FÜR GEWALT
9.1 Wenn sich herausstellt, dass die Ausführung eines Vertrags für A-team Automotive aufgrund höherer Gewalt erschwert oder unmöglich wird, ist er berechtigt, den Vertrag, sofern er noch nicht erfüllt wurde, durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen , unter Benachrichtigung des Käufers/Auftraggebers über die Umstände, die
die weitere Ausführung erschweren oder unmöglich machen.
9.2 Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB umfasst, ist aber nicht abschließend:
• Krieg oder eine ähnliche Situation, Aufruhr, Sabotage;
• Brand, Blitzschlag, Explosion, Freisetzung gefährlicher Stoffe oder Gase;
• Stromausfall, Fabrik- oder Betriebsausfall jeglicher Art;
• Boykott, Besetzung, Blockade, soweit sie von anderen Parteien als A-Team Automotive in durchgeführt wird
Mitarbeiter im Dienst;
• Transportbeschränkungen, Frostverzögerungen, Import- und Exportverbote;
• nicht zurechenbare Mängel Dritter, von A-Team Automotive zugunsten der Implementierung
der Vereinbarung aktiviert;
• alle durch staatliche Maßnahmen verursachten Hindernisse;
• Epidemien;
9.3 Tritt bei A-team Automotive eine Situation höherer Gewalt ein, wird A-team Automotive den Käufer/Auftraggeber so schnell wie möglich darüber informieren, ob eine Lieferung noch möglich ist und wenn ja, innerhalb welcher Frist.< /p>
• Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung von Waren aus dem Lager, der Werkstatt oder anderen Geschäftsräumen von A-team Automotive oder während des Transports;
• _sowie alle (anderen) Umstände, die den normalen Geschäftsablauf bei A-team Automotive stören
behindert wird, wodurch die Vertragserfüllung von A-team Automotive nicht zugemutet werden kann. Die Regelungen dieses Absatzes gelten auch, wenn diese Umstände Lieferanten von
sind
A-team Automotive und andere von ihm beauftragte Dritte.
9.4 Wenn die Lieferung nicht durch höhere Gewalt dauerhaft unmöglich geworden ist, jedoch nicht innerhalb von
Zeitraum von 3 Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin erfolgen kann, sind beide Parteien berechtigt
die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei aufzulösen, ohne dass dies geschieht
Die Partei hat Anspruch auf Entschädigung durch die andere Partei. Eine solche Benachrichtigung muss
innerhalb von 1 Woche nach (Erhalt der) Mitteilung gemäß vorstehendem Absatz 3 erfolgen.
EIGENTUMSVORBEHALT
10.1 A-team Automotive behält sich das Eigentum an allen von ihr an den Käufer/Auftraggeber gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für alle diese Gegenstände vor. Hat A-team Automotive im Rahmen des Verkaufs vom Käufer/Auftraggeber zu vergütende Arbeiten erbracht, gilt Vorstehendes
Eigentumsvorbehalt bis Käufer/Auftraggeber ebenfallsseinen diesbezüglichen Anspruch vollständig
erfüllt. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für die Forderungen, die A-team Automotive gegen den
zustehen
Käufer/Auftraggeber kann aufgrund eines Leistungsausfalls in eine oder mehrere seiner Verpflichtungen gegenüber
geraten
Ein Team Automotive. Der Gefahrenübergang geht jedoch unter allen Umständen auf den Käufer/Auftraggeber über, sobald der oder die Artikel von A-team Automotive an den Käufer/Auftraggeber geliefert wurden.
10.2 Solange das Eigentum an der Sache noch nicht auf den Käufer/Auftraggeber übergegangen ist, ist der Käufer/Auftraggeber verpflichtet
alle gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen im Hinblick auf die Verwendung der Sache sowie eine
eine Versicherung gegen Total- oder Teilverlust (Kaskoabdeckung) abzuschließen. Der Käufer/Auftraggeber ist auch
verpflichtet, die gelieferte Ware auf seine Kosten warten zu lassen.
10.3. A-team Automotive ist nicht verpflichtet, den Käufer/Auftraggeber in irgendeiner Weise von seiner Haftung als Eigentümer des Gegenstands freizustellen. Andererseits stellt der Käufer/Auftraggeber A-team Automotive von Ansprüchen frei, die Dritte gegen A-team Automotive haben und die mit dem Eigentumsvorbehalt zusammenhängen können.
10.4. Das Eigentum an der gelieferten Ware behält sich A-team Automotive als Garantie für alle Verpflichtungen des Käufers/Auftraggebers und/oder seiner Tochtergesellschaften gegenüber A-team Automotive vor, bis der Käufer/Auftraggeber alle seine Verpflichtungen erfüllt hat.< / p >
10.5. Soweit Sachen, die noch im Eigentum von A-team Automotive stehen, aber wegen bereits erfolgter Anpassungen/Bearbeitungen einem/mehreren Lieferanten Miteigentum zustehen, verbleiben diese im Miteigentum.
betreffend Lieferanten, mit Ausnahme von Kunden/Käufern. Das Verhältnis der Eigentumsrechte wird zu
verteilt im Verhältnis des gelieferten Rechnungswertes pro Lieferant zum Gesamtrechnungswert der
gemeinsame Lieferanten.
10.6 Der Käufer/Auftraggeber weist alle Ansprüche aus Verkäufen von A-Team Automotive sofort zurück
Vorbehaltsware auf gegenwärtige und zukünftige Warenlieferungen mit allen Nebenrechten zu
A-Team Automotive sichert den Eigentumsvorbehalt für A-Team Automotive.
10.7 Wird eine von A-team Automotive gelieferte Ware, an der A-team Automotive unter Eigentumsvorbehalt steht, in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eingeführt, gilt das Recht dieses Mitgliedstaats
Eigentumsvorbehalt, sofern dieses Recht für A-Team Automotive günstigere Regelungen enthält.
10.8 Solange an den von A-team Automotive gelieferten Waren ein Eigentumsvorbehalt besteht, darf die Gegenpartei diese außerhalb ihres normalen Geschäftsbetriebs nicht belasten; genauer gesagt, es liegt nicht an der anderen Partei
erlaubt, Angelegenheiten im Rahmen jeglicher Finanzierung unter den vorgenannten Umständen zu belasten.
10.9. Die andere Partei muss A-team Automotive unverzüglich über Ansprüche oder Versuche Dritter informieren, die Kontrolle über Sachen zu erlangen, an denen A-team Automotive irgendwelche oder Miteigentumsrechte geltend machen kann.
10.10 Die Gegenpartei räumt A-team Automotive nun das Recht ein, all jene Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von A-team Automotive befindet, um die Eigentumsrechte auszuüben.
10.11. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Waren von A-team Automotive mit der gebotenen Sorgfalt getrennt und als deutlich erkennbares Eigentum von A-team Automotive aufzubewahren.
10.12 Die Gegenpartei ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Waren des AG, einschließlich der
um die Qualitätssicherungskriterien und die Rückverfolgbarkeit der Ware in der Produktionskette zu gewährleisten, werden nicht vermischt
mit anderen Dingen. Im Falle der Vermischung wird A-team Automotive Miteigentum an dem vermischten Warenbestand zugerechnet, und zwar in Höhe des Rechnungswertes der ursprünglich von A-team Automotive gelieferten Ware.
10.13 Im Falle einer Be- oder Verarbeitung der Ware durch oder im Auftrag oder bei der Gegenpartei, dass
als (teilweise) für A-team Automotive ausgeführt gelten und A-team Automotive das Miteigentum an den neu geschaffenen Sachen erwirbt, und zwar in Höhe des Rechnungswertes der ursprünglich von A-team gelieferten Sachen Automobil.
p>
10.14 Kann sich A-team Automotive wegen Vermischung, Verarbeitung oder Prüfung nicht auf seine (Mit-)Eigentumsrechte berufen, ist der Vertragspartner auf erstes Anfordern zur Herausgabe der neu entstandenen Sache verpflichtet.
Ein Team Automotive zugesagt.
10.15 A-team Automotive ist dann auch berechtigt, die Ware, an der sie einen Eigentumstitel hat, zu übertragenbehält sich das Recht vor, es zurückzuholen, wenn Umstände eintreten, aus denen A-team Automotive vernünftigerweise schließen kann, dass ein Risiko besteht, dass die Waren nicht (pünktlich) bezahlt werden, auch wenn die Zahlung noch nicht fällig und zahlbar ist.
DATENSCHUTZ
Die auf der Auftragsbestätigung angegebenen persönlichen Daten des Käufers/Auftraggebers sind
vom Verkäufer/Mechaniker verarbeitet, möglicherweise im Sinne des Datenschutzgesetzes (Wbp). Basierend auf dieser Verarbeitung kann AG den Vertrag ausführen und seine Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber dem Käufer/Auftraggeber erfüllen, dem Käufer/Auftraggeber einen optimalen Service bieten, ihm rechtzeitig aktuelle Fahrzeuginformationen zur Verfügung stellen und personalisierte Angebote machen. Darüber hinaus können die personenbezogenen Daten Dritten für Direktmarketingmaßnahmen für Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden. Jedem Widerspruch des Käufers/Auftraggebers gegenüber der AG gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Wbp für Direktwerbung wird stattgegeben.
STREITIGKEITEN UND ANWENDBARES RECHT
12.1 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder aus dem mit A-team Automotive geschlossenen Vertrag werden dem zuständigen Gericht vorgelegt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12.2 Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und A-team Automotive BV unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
GARANTIE
13.1 A-Team Automotive hat eine Grundgarantie von 3 Monaten.
GARANTIEBEDINGUNGEN
14.1 Mit Ausnahme von Elektronikteilen sind verkaufte und/oder gelieferte gebrauchte Fahrzeugteile garantieberechtigt.
14.2 Der Käufer kann aus einer Garantie nur dann Rechte herleiten, wenn er nachweist, dass er die Sache bei A-team Automotive gekauft hat. Dieser Nachweis kann vom Käufer erbracht werden, indem er A-team Automotive den entsprechenden Kaufvertrag bzw. die Rechnung und ggf. die hierfür erstellte Garantiekarte vorlegt. Handelt es sich um eine Ware, die von A-team Automotive mit einer Marke oder Registrierungsnummer versehen wurde, kann der Käufer nur dann Rechte aus einer Garantie herleiten, wenn die beabsichtigte Marke oder Registrierungsnummer bei Inanspruchnahme dieser Garantie unbeschädigt ist.
14.3 Gewährleistungsansprüche des Käufers sind nicht auf Dritte übertragbar.
14.4 A-team Automotive garantiert die Tauglichkeit und Gebrauchstauglichkeit der von ihr gelieferten Waren drei Monate nach Kauf. Der Käufer hat daher das Recht, A-team Automotive im Falle von Mängeln den Liefergegenstand für einen Zeitraum von drei Monaten nach Wahl von A-team Automotive gemäß Artikel 7 der AGB zum Austausch oder zur Reparatur anzubieten geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14.5 verpflichtet sich, bei Vorliegen von Artikel 4 dieser Garantiebedingungen und Artikel 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den zum Austausch/zur Reparatur angebotenen Artikel innerhalb angemessener Frist durch einen vergleichbaren Artikel zu reparieren oder zu ersetzen, es sei denn, A- team Automotive ist dazu nicht in der Lage
A-team Automotive wird den entsprechenden Rechnungsbetrag in bar zurückerstatten.
14.6 Der Artikel, den der Käufer nach Reparatur/Ersatz erhält, fällt erneut unter die Basisgarantie. (Oder bis zum Enddatum der ursprünglichen erweiterten Garantie).
14.7 Der Käufer kann keine Garantie geltend machen:
a. wenn der Käufer falsche oder unzureichende Angaben zur Marke und Typenbezeichnung des Kaufgegenstandes und/oder des Fahrzeugs gemacht hat, für das das Teil bestimmt ist;
b. Die Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn der Käufer/Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt oder nachgekommen ist. Der Käufer/Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Zahlung mit der Begründung zu verweigern, dass AG seine Gewährleistungsverpflichtungen noch nicht oder nicht vollständig erfüllt hat und/oder hätte erfüllen müssen.
c. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn Dritte Arbeiten im Zusammenhang mit den von AG durchgeführten Arbeiten, für die die Garantie in Anspruch genommen wird, ohne schriftliche Genehmigung (ausgestellt nach einem vom Käufer/Auftraggeber vorab bekannt gegebenen Angebot) von AG ausgeführt haben.< /p>
d. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
• Mängel an Materialien oder Teilen, die vom Käufer/Auftraggeber vorgeschrieben oder verfügbar sind
festgelegt sind;
• Mängel, die das Ergebnis von Entwürfen, Zeichnungen sind, die vom Käufer/Kunden zur Verfügung gestellt wurden
Konstruktionen oder Arbeitsweisen oder Ratschläge des Käufers/Auftraggebers;
• Defekte an eingebauten elektronischen Komponenten;
• _Defekte in Kraftstoffsystemen wie Tank und Zusatzkomponenten nicht gespült oder weit entferntneu werden. Die Garantie
erstreckt sich auch nicht auf die Reparatur von Motormängeln, die durch die Verwendung von Kraftstoffen entstanden sind, für die der Motor (laut Herstellerangaben zur vorgeschriebenen Kraftstoffverwendung) nicht geeignet oder für die der Motor nicht ausgelegt ist geeignet durch AG;</p >
• auch Motorschäden durch Ausfall und/oder unsachgemäßen Gebrauch der elektronischen Bauteile und/oder des
Elektronische Randerscheinungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, ebenso Mängel an Sachen, die keine Material- und/oder Konstruktionsfehler sind (z. B. Mängel infolge normaler Abnutzung, innere und äußere Verschmutzung, Rost- und Lackschäden, Transport, Einfrieren , Überhitzung, Überlastung und/oder Herunterfallen des Produkts);
• wenn beim Einbau andere als die vom Hersteller vorgeschriebenen Teile verwendet werden
• wenn beim Einbau keine Originalteile verwendet wurden
• wenn der gekaufte Artikel in ein Fahrzeug eingebaut wurde, für das er ursprünglich nicht bestimmt war.
• wenn der gekaufte Artikel in einen Sportwagen oder ein getuntes Fahrzeug eingebaut ist.
• Mängel, die entstehen durch: Vorsatz, Nichtdurchführung der normalen oder vorgeschriebenen Wartung, Fehlerhaftigkeit
Montage/Anschluss/Veränderungen durch Dritte, schlechte Behandlung, falsche (oder nicht vorgesehene normale) Verwendung sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen;
• _besteht kein Gewährleistungsanspruch in Bezug auf Mängel, die dadurch entstehen,
nicht vom AG geprüfte Ausstattungen, sowie Mängel und Schäden, die durch die Teilnahme eines Fahrzeuges an Gewinnspielen oder Geschwindigkeitstests entstanden sind.
e. Die ursprüngliche Garantiezeit wird im Falle eines Austauschs nicht verlängert.
14.8 Gewährleistung auf Motoren und/oder Getriebe gilt nur, wenn Öl und/oder Zahnriemen und/oder Filter nachweislich erneuert wurden.
14.9 Für Arbeiten und/oder Teile im Zusammenhang mit der Installation wird keine Garantie übernommen.
14.10 bei Verstoß gegen eine andere Bestimmung der anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Garantiebedingungen, soweit diese vorgeschrieben sind, unter Androhung des Verfalls von Rechten.
14.11 Der Käufer kann aus einer Garantie keinerlei Anspruch auf Schadenersatz ableiten, es sei denn, A-team Automotive ist dazu gesetzlich oder nach den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet.
14.12 hat das Recht, von diesen Garantiebedingungen abzuweichen, wenn der Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und die abweichenden Bestimmungen schriftlich vereinbart wurden
A-Team Automotive und der Käufer wurden erfasst.
ZUSATZBEDINGUNGEN
15.1 Beim Verkauf von Teilen gelten die Stiba-Garantiebedingungen und der Allgemeine Verkauf von Stiba und
Es gelten die Lieferbedingungen. Abweichend von Artikel 4 der Stiba-Garantiebedingungen gilt eine Gewährleistungsfrist von drei Monaten. Liefer- und Garantiebedingungen werden Ihnen auf Anfrage zugesandt.
15.4 Gelieferte Teile, die sich nachträglich als unnötig herausstellen, können innerhalb von zehn Tagen zurückgesandt werden
Rückgabe, für die 20 % des Kaufbetrugs mit einem Mindestbetrag von fünfundzwanzig Euro in Rechnung gestellt werden
gebracht. Mit Ausnahme von Teilen, die speziell für Sie demontiert wurden, können diese nicht zurückgegeben werden.
15.5 Bei äußerer Beschädigung des Teils erlischt die Gewährleistung. Im Falle einer Rücksendung,
500 € für einen Motor und 200 € für ein Getriebe werden berechnet. Für die anderen Teile gelten andere Preise. Diese sind auf Anfrage frei verfügbar.
Internetbedingungen, Annahme- und Bedenkzeit:
15.5 Nach Ablauf der Probezeit von 7 Werktagen kommt der Kaufvertrag zustande.
15.6 Sofern nicht anders angegeben, haben Sie nach Erhalt der Bestellung das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 7 Werktagen ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen und die Bestellung innerhalb der gleichen Frist zurückzusenden. Alle geleisteten Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Einschließlich der von ihm bezahlten Versandkosten.
15.7 Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn das Produkt verwendet und/oder beschädigt wurde oder die Bestellung geöffnet und/oder nicht in der Originalverpackung zurückgegeben wurde.
Sie können sich mit Beschwerden oder Hinweisen an die Verkaufsabteilung wenden.
Ein Team Automotive