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Garantiebedingungen

 

 

14.1 Mit Ausnahme von Elektronikteilen sind verkaufte und/oder gelieferte gebrauchte Fahrzeugteile garantieberechtigt.

 

14.2 Der Käufer kann aus einer Garantie nur dann Rechte herleiten, wenn er nachweist, dass er die Sache bei A-team Automotive gekauft hat. Dieser Nachweis kann vom Käufer erbracht werden, indem er A-team Automotive den entsprechenden Kaufvertrag bzw. die Rechnung und ggf. die hierfür erstellte Garantiekarte vorlegt. Handelt es sich um eine Ware, die von A-team Automotive mit einer Marke oder Registrierungsnummer versehen wurde, kann der Käufer nur dann Rechte aus einer Garantie herleiten, wenn die beabsichtigte Marke oder Registrierungsnummer bei Inanspruchnahme dieser Garantie unbeschädigt ist.

 

14.3 Gewährleistungsansprüche des Käufers sind nicht auf Dritte übertragbar.

 

14.4 A-team Automotive garantiert die Tauglichkeit und Gebrauchstauglichkeit der von ihr gelieferten Waren drei Monate nach Kauf. Der Käufer hat daher das Recht, A-team Automotive im Falle von Mängeln den Liefergegenstand für einen Zeitraum von drei Monaten nach Wahl von A-team Automotive gemäß Artikel 7 der AGB zum Austausch oder zur Reparatur anzubieten geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

14.5 verpflichtet sich, bei Vorliegen von Artikel 4 dieser Garantiebedingungen und Artikel 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den zum Austausch/zur Reparatur angebotenen Artikel innerhalb angemessener Frist durch einen vergleichbaren Artikel zu reparieren oder zu ersetzen, es sei denn, A- team Automotive ist dazu nicht in der Lage

A-team Automotive wird den entsprechenden Rechnungsbetrag in bar zurückerstatten.

 

14.6 Der Artikel, den der Käufer nach Reparatur/Ersatz erhält, fällt erneut unter die Basisgarantie. (Oder bis zum Enddatum der ursprünglichen erweiterten Garantie).

 

14.7 Der Käufer kann keine Garantie geltend machen:

a. wenn der Käufer falsche oder unzureichende Angaben zur Marke und Typenbezeichnung des Kaufgegenstandes und/oder des Fahrzeugs gemacht hat, für das das Teil bestimmt ist;

 

b. Die Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn der Käufer/Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt oder nachgekommen ist. Der Käufer/Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Zahlung mit der Begründung zu verweigern, dass AG seine Gewährleistungsverpflichtungen noch nicht oder nicht vollständig erfüllt hat und/oder hätte erfüllen müssen.

 

c. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn Dritte Arbeiten im Zusammenhang mit den von AG durchgeführten Arbeiten, für die die Garantie in Anspruch genommen wird, ohne schriftliche Genehmigung (ausgestellt nach einem vom Käufer/Auftraggeber vorab bekannt gegebenen Angebot) von AG ausgeführt haben.< /p>

 

d. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:

• Mängel an Materialien oder Teilen, die vom Käufer/Auftraggeber vorgeschrieben oder verfügbar sind

festgelegt sind;

• Mängel, die das Ergebnis von Entwürfen, Zeichnungen sind, die vom Käufer/Kunden zur Verfügung gestellt wurden

Konstruktionen oder Arbeitsweisen oder Ratschläge des Käufers/Auftraggebers;

• Defekte an eingebauten elektronischen Komponenten;

• _Mängel an Kraftstoffsystemen, wenn Tank und Zusatzkomponenten nicht gespült oder erneuert werden. Die Garantie

erstreckt sich auch nicht auf die Reparatur von Motormängeln, die durch die Verwendung von Kraftstoffen entstanden sind, für die der Motor (laut Herstellerangaben zur vorgeschriebenen Kraftstoffverwendung) nicht geeignet oder für die der Motor nicht ausgelegt ist geeignet durch AG;</p >

• auch Motorschäden durch Ausfall und/oder unsachgemäßen Gebrauch der elektronischen Bauteile und/oder des

Elektronische Randerscheinungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, ebenso Mängel an Sachen, die keine Material- und/oder Konstruktionsfehler sind (z. B. Mängel infolge normaler Abnutzung, innere und äußere Verschmutzung, Rost- und Lackschäden, Transport, Einfrieren , Überhitzung, Überlastung und/oder Herunterfallen des Produkts);

• wenn beim Einbau andere als die vom Hersteller vorgeschriebenen Teile verwendet werden

• wenn beim Einbau keine Originalteile verwendet wurden

• wenn der gekaufte Artikel in ein Fahrzeug eingebaut wurde, für das er ursprünglich nicht bestimmt war.

• wenn der gekaufte Artikel in einen Sportwagen oder ein getuntes Fahrzeug eingebaut ist.

• Mängel, die entstehen durch: Vorsatz, Nichtdurchführung der normalen oder vorgeschriebenen Wartung, Fehlerhaftigkeit

Montage/Anschluss/Veränderungen durch Dritte, schlechte Behandlung, falsche (oder nicht vorgesehene normale) Verwendung sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen;

• _besteht kein Gewährleistungsanspruch in Bezug auf Mängel, die dadurch entstehen,

aber nichtt vom AG geprüfte Anhänge sowie auf Mängel und Schäden, die durch die Teilnahme eines Fahrzeugs an Wettbewerben oder Geschwindigkeitstests verursacht wurden.

 

e. Die ursprüngliche Garantiezeit wird im Falle eines Austauschs nicht verlängert.

 

14.8 Gewährleistung auf Motoren und/oder Getriebe gilt nur, wenn Öl und/oder Zahnriemen und/oder Filter nachweislich erneuert wurden.

 

14.9 Für Arbeiten und/oder Teile im Zusammenhang mit der Installation wird keine Garantie übernommen.

 

14.10 bei Verstoß gegen eine andere Bestimmung der anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Garantiebedingungen, soweit diese vorgeschrieben sind, unter Androhung des Verfalls von Rechten.

 

14.11 Der Käufer kann aus einer Garantie keinerlei Anspruch auf Schadenersatz ableiten, es sei denn, A-team Automotive ist dazu gesetzlich oder nach den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet.

 

14.12 hat das Recht, von diesen Garantiebedingungen abzuweichen, wenn der Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und die abweichenden Bestimmungen schriftlich vereinbart wurden

A-Team Automotive und der Käufer wurden erfasst.

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